
Häufige Fragen
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Gerne können Sie mir über die Kontaktseite schreiben oder mich mobil anrufen.
Meine Praxis ist eine Terminpraxis , d.h. unser vereinbarter Termin ist nur für Sie reserviert. Mögliche Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigen Absage oder Nichterscheinen ohne Absage ein Bereitstellungshonorar in Rechnung stellen muss.
Übernimmt die Krankenkasse die anfallenden Kosten?
Die gesetzliche Krankenkasse kommt für die Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie nicht auf.
Vielfach werden die Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie aber von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernommen.
Über die Möglichkeiten und Bedingungen einer Kostenübernahme Ihrer Versicherung bitte ich Sie, sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse kundig zu machen.
Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von einer eventuell möglichen Erstattung Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, muss nicht auf einschränkende Versicherungsbedingungen Rücksicht genommen werden, auch bezüglich der Diagnosestellung.
Psychotherapeutische Behandlungen und psychologische Coaching-Kosten können Sie als außergewöhnliche Belastungen, Betriebsausgaben (Unternehmen) oder Werbungskosten (Angestellte) steuerlich geltend machen.
Ich warte auf einen Therapieplatz: Gibt es die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Überbrückung?
Wenn Sie auf einen Psychotherapieplatz warten müssen, der von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, biete ich Ihnen an, Sie während der Wartezeit in meiner privaten Praxis unterstützend durch Krisenzeiten zu begleiten.
Sind meine persönlichen Themen vertraulich?
Selbstverständlich - als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich den gesetzlichen Regelungen zur Schweigepflicht - sie ist die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
(Artikel 3 nach BOH – Berufsordnung für Heilpraktiker)
